eIDAS 2.0: Updates und Weiterentwicklung der europäischen Vertrauensdienste
Weiter lesen
Lesedauer:
Veröffentlichungsdatum:
Aktualisierungssdatum:
In der sich ständig weiterentwickelnden Landschaft der digitalen Identität und Authentifizierungsmöglichkeiten ist es entscheidend über regulatorische Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union bildet die Grundlage für sichere elektronische Transaktionen innerhalb der EU. Die Neuerungen der eIDAS 2.0 Verordnung bringen wesentliche Veränderungen und Verbesserungen gegenüber der vorherigen Version - sowohl für Unternehmen als auch Einzelpersonen.
Inhaltsverzeichnis
1. eIDAS 2.0 vs eIDAS 1.0
2. Was ist eIDAS 2.0?
3. Warum war die Aktualisierung von eIDAS notwendig?
4. Wann tritt eIDAS 2.0 in Kraft?
eIDAS 1.0 steht für "Electronic Identification, Authentication and Trust Services" und wurde 2014 von der Europäischen Union eingeführt. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen einheitlichen Markt für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste innerhalb der EU zu schaffen und elektronische Transaktionen im Binnenmarkt unmittelbar umzusetzen.
Wesentliche Bestimmungen von eIDAS 1.0 umfassen:
eIDAS 2.0 ist eine aktualisierte Version der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union , die darauf abzielt, den Rahmen für sichere elektronische Transaktionen in den EU-Mitgliedstaaten zu optimieren. Auf Grundlage der eIDAS-Verordnung aus 2014 führt eIDAS 2.0 neue Bestimmungen ein, um aufkommende Herausforderungen und Chancen in der digitalen Landschaft anzugehen. Zu den wichtigsten Aktualisierungen gehören die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDIW), neue Vertrauensdienste sowie Attributnachweis- und Ledger-Dienste und strengere Sicherheitsanforderungen. Ziel von eIDAS 2.0 ist es, das Vertrauen, die Sicherheit und die Interoperabilität bei der elektronischen Identifizierung und bei den Vertrauensdiensten zu fördern und nahtlose grenzüberschreitende digitale Interaktionen innerhalb der EU zu ermöglichen.
eIDAS 2.0 erweitert den Umfang der Vertrauensdienste und fügt neue regulierte Dienste hinzu, wie:
Wesentliche Unterschiede und Verbesserungen mit eIDAS 2.0:
Die Überarbeitung der eIDAS-Verordnung bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Anbieter, Unternehmen, Regierungen und Bürger mit sich. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Anpassung neuer Technologien einige Investitionen erfordern kann, die Vorteile der verbesserten Sicherheit, Interoperabilität und digitalen Innovation der Vertrauensdienste jedoch nicht zu unterschätzen sind. Die rechtlichen Sicherheiten (Wirkungen und Vermutungen), die jedem Vertrauensdienst zugewiesen sind, bieten ein einzigartiges Instrument, das dazu beiträgt, die Risiken für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen abzusichern.
Während der digitalen Transformation bleibt eIDAS ein Eckpfeiler für den Aufbau von Vertrauen und ermöglicht sichere elektronische Transaktionen durch Dienste von qualifizierten und nicht-qualifizierten Anbietern. Der Übergang zu eIDAS 2.0 markiert einen bedeutenden Meilenstein auf diesem Weg und ebnet den Weg für eine sicherere, interoperable und innovative digitale Zukunft, insbesondere angesichts der sich ausweitenden ESG-Regelungen und Anforderungen im Unternehmensumfeld.
Das Verständnis der Unterschiede zwischen eIDAS 1.0 und eIDAS 2.0 ermöglicht es Unternehmen und Regierungen, die Chancen, die die neue Verordnung bietet, zu nutzen, um digitales Wachstum voranzutreiben und Bürger in der digitalen Ära zu stärken.
Die Änderung der eIDAS-Verordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Sie enthält jedoch auch Übergangsfristen und Fristen, in denen die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte für spezifische Vertrauensdienste ausarbeiten muss. Beispielsweise verpflichtet Artikel 5a der eIDAS-Verordnung die EU-Mitgliedstaaten, innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, die Referenzstandards festzulegen und mindestens eine Europäische Identitätsbrieftasche bereitzustellen.
Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Geschäftsprozesse durch die Nutzung der in eIDAS beschriebenen Vertrauensdienste zu beschleunigen und konforme Dokumenten-Workflow-Lösungen zu implementieren. Vereinbaren Sie hier eine kostenlose Expertenberatung:
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32024R1183
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-68-2023-INIT/en/pdf
Agata Kolorz
Agata Kolorz ist eine erfahrene Juristin mit langjähriger Erfahrung im Bereich Informationssicherheitsmanagement und Datenschutz. Sie ist Expertin bei Autenti im Bereich Vertrauensdienste und elektronischer Identifikation. Zudem ist Agata Mitglied zahlreicher Arbeitsgruppen beim Ministerium für Digitalisierung, vor allem in den Bereichen der elektronischen Identifikation und der registrierten elektronischen Zustellungen.
Profil des Autors besuchenAgata Kolorz
Weiter lesen
Marta Klepka
Weiter lesen
Żaneta Truszkowska
Weiter lesen