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Sind mit einer elektronischen Signatur signierte Dokumente sicher?

Die elektronische Signatur ist ein Instrument, das den Dokumentenumlauf beschleunigt und den Abschluss von VertrÀgen aus der Ferne erleichtert. Viele Menschen misstrauen jedoch dieser Art der Unterzeichnung von Dokumenten. Wir erklÀren, warum eine elektronische Signatur eine sichere Lösung ist.

Ist ein elektronisches Dokument genauso „wichtig“ wie ein Papierdokument? Wie kann ich die IdentitĂ€t der Person ĂŒberprĂŒfen, die eine elektronische Signatur auf dem Dokument leistet? Besteht die Gefahr, dass die andere Partei den Wortlaut des elektronischen Dokuments Ă€ndert? Dies sind die hĂ€ufigsten Fragen von Kunden, die die Verwendung einer elektronischen Signatur in Betracht ziehen. Wir zerstreuen diese Zweifel.

Elektronische Signatur – gesetzliche Regelungen

Im Falle von Dokumenten und elektronischen Signaturen hat sich das deutsche und europĂ€ische Recht schnell an die sich Ă€ndernde RealitĂ€t angepasst. Dieser Bereich wird in erster Linie durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 ĂŒber elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fĂŒr elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, kurz eIDAS, geregelt. Dieses Gesetz enthĂ€lt eine Definition der elektronischen Signatur – die elektronische Signatur „sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefĂŒgt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet“. Die eIDAS, die 2016 in der gesamten EU in Kraft getreten ist, definiert auch das elektronische Dokument: „Jeder in elektronischer Form, insbesondere als Text-, Ton-, Bild- oder audiovisuelle Aufzeichnung gespeicherte Inhalt“. Selbst eine E-Mail mit dem Vor- und Nachnamen des Absenders darunter erfĂŒllt die Definition einer elektronischen Signatur, aber um die Rechtswirksamkeit der Signatur zu nutzen, muss es sich um eine Vertrauensdienstleistung handeln.

Eine sehr wichtige Bestimmung findet sich in Artikel 43 dieser Verordnung ‒ „Elektronische Dokumente, die mittels eines Dienstes fĂŒr die Zustellung elektronischer Einschreiben abgesendet und empfangen werden, darf die Rechtswirkung und die ZulĂ€ssigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen [
]“. Die Tatsache, dass ein Dokument in elektronischer Form vorliegt, hat keinen Einfluss darauf, ob es gĂŒltig und verbindlich ist. ZunĂ€chst einmal sind sein Inhalt und die Art der in ihm geleisteten Signatur wichtig. Die meisten Dokumente können mit einer einfachen elektronischen Signatur unterzeichnet werden – dies ist eine elektronische Signatur, die von einer Person bewusst verwendet wird und an den signierten Inhalt angehĂ€ngt oder mit ihm verknĂŒpft ist. Als elektronische Signatur kann der Vor- und Nachname gelten, der mit einer E-Mail-Adresse und einer IP-Adresse verknĂŒpft ist. Wichtig ist, dass aus den eIDAS-Bestimmungen hervorgeht, dass ein Gericht die Verwendung einer solchen Signatur in Beweisverfahren nicht verweigern kann, nur weil sie in elektronischer Form vorliegt.

Dokumente, die der Schriftform bedĂŒrfen (z. B. Arbeitsvertrag, Werkvertrag mit Übertragung des Urheberrechts), können auch elektronisch signiert werden, jedoch nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat.

ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t der Person, die die elektronische Signatur leistet

Viele Fragen wirft die Tatsache auf, dass das elektronisch versandte Dokument von der dazu berechtigten Person signiert wird. Bei einem Face-to-Face geschlossenen Vertrag wird die IdentitĂ€t durch den Vergleich der im Vertrag enthaltenen Identifizierungsdaten (z. B. Identifikationsnummer, Vor- und Nachname) mit denen in einem IdentitĂ€tsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) ĂŒberprĂŒft. Das Signieren von Dokumenten aus der Ferne kann einige Sicherheitsbedenken aufwerfen. Ist es möglich, die IdentitĂ€t der Person, die die elektronische Signatur leistet, wirksam zu ĂŒberprĂŒfen?

Ein Benutzer, der ein Dokument ĂŒber die Autenti-Plattform sendet, kann sicher sein, dass es den richtigen EmpfĂ€nger erreicht und dieser die elektronische Signatur auf ihm leistet. Autenti verwendet mehrere Methoden zur ÜberprĂŒfung der Signierenden.

E-Mail-Verifizierung

Die beliebteste und einfachste Möglichkeit, einen Unterzeichner zu verifizieren, ist die Verwendung der ihm zugewiesenen E-Mail-Adresse. Benutzer, die die Autenti-Plattform verwenden, um ein Dokument zum Signieren zu senden, geben die vom EmpfĂ€nger verwendete Adresse an. An diese Adresse wird ein eindeutiger Link gesendet, der den EmpfĂ€nger zum Signaturfeld weiterleitet. Dort bestĂ€tigt er seine IdentitĂ€t und setzt gleichzeitig eine elektronische Unterschrift unter das Dokument. An dieser Stelle wird die E-Mail-Adresse mit dem Vor- und Nachnamen des Unterzeichners und der IP-Adresse des GerĂ€ts verknĂŒpft, das zum Signieren verwendet wurde. Diese Informationen werden dem Dokument beigefĂŒgt und ermöglichen die Identifikation des Signierenden.

SMS-Verifizierung

Die zweite Verifizierungsmethode der Person, die das gesendete Dokument elektronisch signiert, ist die Verwendung eines einmaligen SMS-Codes. Neben dem Link, der per E-Mail verschickt wird, erhÀlt der EmpfÀnger auch einen SMS-Code, der an die von ihm angegebene Telefonnummer gesendet wird. Der Code ist nur der Person bekannt, die diese Nummer verwendet, und ist zum Signieren erforderlich. Auf diese Weise werden neben dem Vor- und Nachnamen, der E-Mail-Adresse und IP-Adresse auch die Angaben zur Telefonnummer erfasst.

Verwendung der qualifizierten Signatur

Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, die direkt Informationen ĂŒber den Signierenden liefert. Unternehmen, die qualifizierte Zertifikate ausstellen, fĂŒhren eine sorgfĂ€ltige Verifizierung der IdentitĂ€t des Kunden durch. Vor der Ausstellung des Zertifikats vergleicht der Mitarbeiter die vom Kunden angegebenen Daten mit denen aus seinem Personalausweis oder Reisepass – eine solche ÜberprĂŒfung erfolgt persönlich oder aus der Ferne ĂŒber eine Webcam. Dadurch ist die qualifizierte Signatur unmittelbar mit der Person verknĂŒpft, die sie verwendet. Eine qualifizierte Signatur ist einer handschriftlichen Unterschrift gleichwertig – daher kann sie zur Signierung von Dokumenten verwendet werden, die der Schriftform bedĂŒrfen. Auf der Autenti-Plattform können Sie jetzt mobile Versionen qualifizierter elektronischer Signaturen in Signierprozessen von Dokumenten verwenden, die diese Anforderungen erfĂŒllen mĂŒssen.

Wie sieht eine elektronische Signatur aus?

Eine elektronische Signatur besteht aus elektronischen Daten oder einer Bitfolge, die an ein elektronisches Dokument angehĂ€ngt wird. Eine Signatur in dieser Form kann von einem Computer gelesen und ĂŒberprĂŒft werden, aber nicht von Personen, die das signierte Dokument erhalten haben. Autenti hat eine Lösung fĂŒr diese Unannehmlichkeiten entwickelt – jedem ĂŒber die Plattform versandten elektronischen Dokument ist eine Signaturliste beigefĂŒgt, also eine Seite im Dokument, auf der die geleisteten elektronischen Signaturen genannt sind, sowie Informationen ĂŒber die Verifizierungsmethode der Personen, die diese Signaturen geleistet haben.

Wie ist der Inhalt des elektronischen Dokuments gesichert?

Die Verwendung elektronischer Dokumente wirft Bedenken auf, ob sich ihr Inhalt „unterwegs“ nicht Ă€ndern wird – als Folge von Unachtsamkeit oder vorsĂ€tzlichem Handeln. Autenti-Benutzer mĂŒssen sich keine Sorgen um die Sicherheit der Dokumente machen. Jedes Dokument, das ĂŒber die Plattform versendet und signiert wird, ist mit einem elektronischen Siegel auf Basis eines qualifizierten Zertifikats gesichert. Es garantiert die IntegritĂ€t des Dokuments und verhindert, dass Änderungen nach der Erstellung der Signatur durch den Absender vorgenommen werden können. Das Siegel bestĂ€tigt auch die AuthentizitĂ€t des Dokuments, d. h. dass es ĂŒber eine vertrauenswĂŒrdige Plattform versendet wurde. DarĂŒber hinaus ist jedes Autenti-Dokument mit einem qualifizierten Zeitstempel gesichert, der garantiert, dass sich das Dokument seit seiner Stempelung nicht verĂ€ndert hat. Autenti stellt auch die ZugĂ€nglichkeit der Dokumente sicher ‒ jede Partei kann die Informationen jederzeit abrufen, ohne dabei die anderen Parteien zu beteiligen. Die ZugĂ€nglichkeit in Verbindung mit der IntegritĂ€t macht jedes mit der Autenti-Plattform signierte Dokument zu einem dauerhaften DatentrĂ€ger im Sinne des Gesetzes, der den kĂŒnftigen Zugriff auf diese Informationen in unverĂ€ndertem Zustand ermöglicht. Dank dessen kann das elektronische Dokument bei Bedarf wĂ€hrend eines Verfahrens vor einem Gericht oder einer anderen staatlichen Behörde verwendet werden.

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