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Nachweisgesetz – Ersetzung der Schriftform durch Textform gemäß §126b BGB

Der 21. März 2024 kann zu einem wichtigen Wendepunkt in der Geschichte der Digitalisierung in Deutschland werden. Die Bundesregierung hat einen Änderungsentwurf vorgestellt, der gemäß den Annahmen des Koalitionsvertrags auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft eingeht. Dieser Schritt ist der Beginn einer neuen Ära bei der Beseitigung von Barrieren, die mit der Digitalisierung verbunden sind, und für Unternehmen wie Autenti die Eröffnung neuer Möglichkeiten zur Unterstützung von Geschäftsprozessen.

Kommt eine neue Ära der Digitalisierung des Dokumentenumlaufs in Deutschland?

Was sich ändert und was diese Änderungen bedeuten

Der Entwurf sieht erhebliche Modifikationen u.a. in den Vorschriften über Vereine, Gesellschaften oder das Nachweisgesetz vor. Die wichtigste Änderung ist die Möglichkeit, das Schriftformerfordernis durch die Textform, nach § 126b BGB zu ersetzen. Im Gegensatz zur Schriftform ist die Textform weniger formalisiert und kann u.a. mit einer einfachen elektronischen Signatur eingehalten werden.

Für die Einhaltung der Textform nach § 126b BGB ist es erforderlich, dass der Erklärende namentlich genannt wird und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Die Autenti-Plattform erfüllt diese Anforderungen, indem sie Dauerhaftigkeit, Zugänglichkeit und Integrität von elektronisch signierten Dokumenten bietet.

Magdalena Kucharska

Legal Expert w Autenti

Diese Änderungen eröffnen Unternehmen neue Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung ihrer Prozesse und Unterlagen. Die in Kraft tretenden Regelungen fügen sich in den Trend der Digitalisierung ein und erleichtern den Unternehmen die Umstellung auf papierlose Prozesse.

HR-Prozesse

Die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz kann entscheidend zur Beschleunigung der HR-Prozesse beitragen. Nach den geltenden Rechtsvorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen schriftlich zu bestätigen. Die geplante Änderung bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen in Textform bestätigen kann, also auch mit einer standardmäßigen elektronischen Signatur.

Das Dokument zur Bestätigung der Vertragsbedingungen, von dem in dem zitierten Gesetz die Rede ist, ist jedoch separat vom Abschluss des Arbeitsvertrags selbst zu betrachten, der in jeder Form unterzeichnet werden kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Gesetz keine bestimmte Form für einen Arbeitsvertrag vorsieht, so dass dieser mündlich, schriftlich oder konkludent geschlossen werden kann. In diesem Bereich gibt es auch Ausnahmen, die das Schriftformerfordernis u.a. für befristete Arbeitsverträge oder Verträge, die Wettbewerbsverbote enthalten, vorsehen. In diesen Fällen muss der Vertrag unter Einhaltung der Schriftform geschlossen werden

Magdalena Kucharska

Legal Expert w Autenti

Zukunft und Möglichkeiten

Obwohl der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, ist jetzt schon klar, dass diese Änderungen für die Beschleunigung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen von grundlegender Bedeutung sein werden. Die Autenti-Plattform, die E-Signaturen anbietet, die den neuen Anforderungen entsprechen, ist bereit, Unternehmen bei der Anpassung an die bevorstehenden Änderungen zu unterstützen. Es geht nicht nur um die Erleichterung des Tagesgeschäfts, sondern auch um eine Investition in die Zukunft, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Warten Sie nicht, bis die gesetzlichen Änderungen vollständig eingeführt werden, nutzen Sie die Möglichkeiten, die Autenti bietet, schon jetzt. Beschleunigen Sie Ihre Geschäftsprozesse, steigern Sie die Effizienz der Unterlagenverwaltung und nutzen Sie das Potenzial der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen.